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   VGH Bayern, 25.09.2012 - 14 B 11.1233   

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https://dejure.org/2012,31316
VGH Bayern, 25.09.2012 - 14 B 11.1233 (https://dejure.org/2012,31316)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.09.2012 - 14 B 11.1233 (https://dejure.org/2012,31316)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. September 2012 - 14 B 11.1233 (https://dejure.org/2012,31316)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nach Zahlung des vollen Kapitalbetrags zur Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung kann eine rückwirkend in Kraft gesetzte Erhöhung der beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge den bezahlten Kapitalbetrag nicht mehr nachträglich erhöhen; dies gilt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 120
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.03.2008 - 2 C 30.06

    Abfindung; Abwendungsbefugnis; Beamtenversorgung; Dynamisierung; fiktive Rente;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2012 - 14 B 11.1233
    Die Auslegung, dass bis zum Tag der Zahlung noch nicht tatsächlich bewirkte Veränderungen nachträglich den vollen Zahlungsbetrag nicht mehr verändern können, ist letztlich auch im Wortlaut der Vorschrift angelegt (vgl. oben Nr. 1); da dem Wortlaut einer Vorschrift im Versorgungsrecht besondere Bedeutung zukommt (vgl. BVerwG vom 27.3.2008 BVerwGE 131, 29 RdNr. 25) und auch die Interessenlage für eine restriktive Auslegung spricht, erscheint dieses Auslegungsergebnis sachgerecht.
  • BVerwG, 25.01.2006 - 2 B 36.05

    Nachzahlung von Besoldungsbestandteilen; Rechtshängigkeitszinsen; Verzugszinsen;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2012 - 14 B 11.1233
    Der Kläger hat einen Anspruch auf Auszahlung seines ungekürzten Ruhegehalts, § 4 Abs. 2 Alt. 1, § 58 Abs. 1 BeamtVG - hier in der Fassung des Gesetzes vom 16. März 1999 (BGBl I S. 322 - im Folgenden: BeamtVG) sowie auf die beantragte Verzinsung der eingeklagten Summe von 55, 80 Euro und der bestimmten bzw. bestimmbaren monatlichen Abzugsbeträge seit Klageerhebung (7.4.2009) bzw. ab deren jeweiliger Fälligkeit, § 291, § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO (vgl. BVerwG vom 25.1.2006 Az. 2 B 36/05 NVwZ 2006, 605; BayVGH vom 5.12.2008 Az. 3 B 08.3245 RdNr. 15).
  • VGH Bayern, 05.12.2008 - 3 B 08.3245

    Abtrennung des Verfahrens betreffend einen Antrag auf Prozesszinsen nach

    Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2012 - 14 B 11.1233
    Der Kläger hat einen Anspruch auf Auszahlung seines ungekürzten Ruhegehalts, § 4 Abs. 2 Alt. 1, § 58 Abs. 1 BeamtVG - hier in der Fassung des Gesetzes vom 16. März 1999 (BGBl I S. 322 - im Folgenden: BeamtVG) sowie auf die beantragte Verzinsung der eingeklagten Summe von 55, 80 Euro und der bestimmten bzw. bestimmbaren monatlichen Abzugsbeträge seit Klageerhebung (7.4.2009) bzw. ab deren jeweiliger Fälligkeit, § 291, § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO (vgl. BVerwG vom 25.1.2006 Az. 2 B 36/05 NVwZ 2006, 605; BayVGH vom 5.12.2008 Az. 3 B 08.3245 RdNr. 15).
  • OVG Saarland, 17.08.2021 - 1 A 297/19

    Schadensersatz nach fehlender Versorgungsauskunft

    [vgl. VG Wiesbaden, Urteil vom 20.6.2011 - 3 K 1349/09.WI -, juris, Rz. 51, m.w.N.; vgl. allgemein auch Bayerischer VGH, Urteil vom 25.9.2012 - 14 B 11.1233 -, juris, Rz. 29].
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